Konsignationslager

Konsignationslager

Die Beratung beim Führen und Abwickeln von Konsignationslagern einschließlich der Erstellung der notwendigen Steuererklärung im In- und Ausland ist eine Dienstleistung unserer Kanzlei die eine sehr hohe Spezialisierung und Fachkenntnis in vielen Fachdisziplinen voraussetzt. Hier gilt es nicht nur gewerberechtliche, zollrechtliche und steuerrechtliche Belange zu berücksichtigen sonder auch die Grundlage der Dokumentation aller Vorgänge und Bewegungen im Lager zu schaffen. Insbesondere für Automobilzulieferer (OEM), die nicht in der EU ansässig sind, ist die Errichtung eines Konsignationslagers innerhalb der EU sehr aufwändig. Wir übernehmen die Beratung und die gesamte steuerliche Abwicklung aller Lieferungen aus dem Konsignationslager in Deutschland und in die Länder der EU.

Viele unserer nicht in Westeuropa ansässigen Mandanten nutzen die Einrichtung eines Konsignationslagers auch für die Rückerstattung der in Deutschland und in den Ländern der EU verausgabten Vorsteuer.