Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Bereich Handels– und Gesellschaftsrecht streben wir für unsere Mandanten steueroptimierte Lösungen bei der Gestaltungen von unternehmenstragenden Gesellschaftsformen an.
Hierbei begleiten wir Unternehmensgründungen und –Kooperationen (Joint Ventures), bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, bei Restrukturierungen wie bspw. Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel sowie bei gesellschaftsinternen Änderungen und Auseinandersetzungen. Wir begleiten auch Unternehmenskäufe und –Verkäufe (M&A), sei es in der Form des Management Buy-out, Share Deal oder Asset Deal.
Auch bei der Wahrung von Interessen von Gesellschaftern, Vorständen, Geschäftsführern und sonstigen Führungskräften bieten wir umfassende Beratung.
Im Rahmen einer Due Diligence prüfen und analysieren wir die rechtlichen und steuerlichen Risiken von Unternehmen umfassend und bieten unseren Mandanten konkrete Beratung im Hinblick auf die Vermeidung von festgestellten Risiken.