Arbeitsrecht
Wir beraten Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Strategische Lösungsansätze, die das Ganze berücksichtigen, ermöglichen die Durchsetzung der Interessen unserer Mandantschaft, gerade in sehr anspruchsvollen Konstellationen. Die Vermeidung von langwierigen Gerichtsverfahren ist, wenn es für die Position unserer Mandanten förderlich ist, erstes Ziel unserer Arbeit.
Wenn es nötig ist, streiten wir mit der erforderlichen Bestimmtheit für die Interessen unserer Mandanten.
Gerade arbeitsrechtliche Aufgabenstellungen mit internationalem Bezug erfordern eine besondere Spezialisierung und Erfahrung.
Wir beraten und betreuen Arbeitgeber auch bei allen Arten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und den damit zusammenhängenden Schritten, wie die Abmahnung, die Durchführung und Dokumentation der Sozialauswahl, der Kündigungsschutzklage bis zum Führen engagierter Vergleichsverhandlungen, bei dem das individuelle Ziel unserer Mandanten unser Antrieb ist. Ein Kompromiss und Vergleich ist dann gut und sinnvoll, wo dieser die Durchsetzung der Position unserer Mandanten deutlich erkennen lässt. Das ist schwierig und erfordert viel Passion, aber noch mehr Erfahrung und Fachwissen.
Bei betrieblichen Veränderungen wie Massenentlassungen, Betriebsveräußerungen, Betriebsschließungen oder -stilllegungen bieten wir unseren Mandanten eine umfassende und intensive Beratung in allen Stadien, sowohl während der sorgfältigen Strategiebildung, wie auch in der Umsetzung der Maßnahmen. Wir planen, gestalten und nehmen die Verhandlungen mit den Interessensvertretern der Arbeitnehmer war, bis zur Formulierung entsprechender Vereinbarungen im Interessenausgleich- und Sozialplanverfahren, wenn nötig auch bei Durchführung der einschlägigen Verfahren vor der Einigungsstelle.